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Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Es entsteht eine unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die Auftragsbedingungen werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Mündliche Aufträge sind schriftlich zu bestätigen oder mit mindestens 80% des voraussichtlichen Auftragswertes anzuzahlen. Ein Auftrag gilt als vom Auftragnehmer angenommen, wenn er vom Auftragnehmer bestätigt wird. Schriftliche Auftragsbestätigungen werden nur auf Verlangen oder in den Fällen, in denen es zweckmäßig erscheint, ausgestellt.
Der Ausgangstext wird vom Auftraggeber auf persönlichem, postalischem, fernschriftlichem oder elektronischem Weg an den Auftragnehmer übergeben. Der Auftrag gilt mit Übergabe des Materials und eines schriftlichen Auftrags des Auftraggebers als erteilt. Für Verzögerungen die durch eine unrichtige oder unvollständige Übergabe des Ausgangstextes entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer spätestens bei Auftragserteilung über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
Der Auftragnehmer behält sich vor, zur Klärung von Darstellungen oder Aussagen im Ausgangstext beim Auftraggeber zurückzufragen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Dieser Verpflichtung wird auch dann in vollem Umfang nachgekommen, wenn in derartigen Fällen bei Anwendung normaler Sorgfalt nach bestem Wissen und allgemeinem Sprachverständnis, die Übersetzung auf der Grundlage des verstandenen Sinngehalts erarbeitet werden kann. Deshalb sollte jede Textvorlage nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfasst sein und nur klar verständliche (auch für Betriebsfremde), eindeutige Formulierungen und Begriffe enthalten. Angleichung an die beim Auftraggeber eingeführte Firmenterminologie erfolgt nur, wenn ausreichende und vollständige Unterlagen (insbesondere Glossare des Auftraggebers, Vorübersetzungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc), vor oder mit der Auftragserteilung unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern es für zweckmäßig erachtet wird, Dritter bedienen. Dabei haftet er nur für eine sorgfältige Auswahl. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung des Auftragnehmers erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Aufgabe des Auftragnehmers ist die sinngemäße richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Von einer Übersetzung kann erwartet werden, dass sie die gleichen Qualitätsansprüche wie der Ausgangstext erfüllt. Sie braucht aber dessen Qualität nicht zu übertreffen; denn es ist nicht die Aufgabe des Übersetzers, Textvorlagen ohne besonderen Auftrag zu verbessern, so z. B. sinnentstellende orthographische oder Interpunktionsfehler, mehrdeutigen Ausdruck, umständliche Formulierungen oder andere Mängel zu beseitigen. Für alle Mängel des Ausgangstextes haftet ausschließlich der Auftraggeber.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden alle Übersetzungen als Maschinenreinschrift, die keine erheblichen orthographischen oder grammatikalischen Fehler enthalten und sprachlichen Gepflogenheiten im Wesentlichen entsprechen erstellt. Bevor solche Erstentwürfe zu anspruchsvollen Drucksachen verarbeitet werden, sollten sie Gegenstand weiterer Durchsichten und evtl. Verbesserung durch den Auftraggeber sein. Auf ausdrücklichen Wunsch übernimmt der Auftragnehmer gegen besonderes Honorar auch die Bearbeitung bis zur Druckreife, sowie das Korrekturlesen der Fahnenabzüge. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
Bei Arbeiten, die wegen vom Auftraggeber ausgeübten Zeitdrucks die angestrebte Qualität der Dienstleistung nicht erreichen, d.h. wenn z. B. notwendige Durchsichten und Verbesserungen unterbleiben müssen, Handkorrekturen in der Erstschrift nicht ins Reine übertragen werden können oder sonstige, vom Auftraggeber zu vertretende Gründe einer normalen Ausführung im Wege stehen, können die vorgenannten Qualitätszusagen der Dienstleistung nicht sichergestellt werden. Ein Minderungsanspruch für den Auftraggeber entsteht dadurch nicht. Eine eventuelle Einsparung von Arbeitsgängen in derartigen Fällen gilt durch die dadurch entstandene Mehrbelastung infolge unverschuldeten Zeitdrucks als ausgeglichen.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, so werden Reklamationen nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Lieferung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der ohne Verzug vorzunehmenden Untersuchung derselben und bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung beim Auftragnehmer unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Auch im nicht kaufmännischen Verkehr müssen Reklamationen unter bestimmter Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Sämtliche Mängelrügen sind im kaufmännischen und im nicht kaufmännischen Verkehr bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Lieferung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung sowie im kaufmännischen Verkehr bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Lieferung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung und nach Ablauf von zwei Wochen nach Entdeckung des versteckten Mangels ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber Mängel ordnungsgemäß gerügt und begründet, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, nach seiner Wahl nachzubessern, umzutauschen, zu mindern oder zu wandeln (§§ 633, 634 BGB). Für die Mängelbeseitigung ist vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Führt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung zu keiner Mängelbeseitigung, so lebt das Recht auf Minderung oder Wandlung wieder auf.
Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Haftung des Auftragnehmers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen elektronischen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
Sollte dennoch eine berechtigte Beanstandung auftreten, haftet der Auftragnehmer für Vermögensschäden bis zu insgesamt 1.000 Euro im Einzelfall.
Gibt der Auftraggeber bei Auftragserteilung den Verwendungszweck nicht an, vor allem wenn der Zieltext zur Veröffentlichung bestimmt ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schaden verlangen, der dadurch entsteht, dass der Zieltext sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, und lässt den Auftragnehmer vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne seine Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Auftraggebers.
Lieferfristen und -termine werden bei Auftragserteilung vereinbart und sind bindend. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in den Fällen des vom Auftragnehmer zu vertretenden Leistungsverzugs und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist vom Auftragnehmer unangemessen lang überschritten worden ist und er in elektronischer oder schriftlicher Form eine Nachfrist gesetzt hat. Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer für nicht fristgerechte Lieferung und bei Nichterfüllung. Die Haftung wird im kaufmännischen und im nicht kaufmännischen Verkehr bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadenstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal 1.000 Euro beschränkt. Im kaufmännischen Verkehr wird die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf das Dreifache des Rechnungswerts der schadenstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal 2.000 Euro beschränkt. Dabei verringern sich im kaufmännischen Verkehr die im vorhergehenden Satz genannten Haftungsgrenzen betragsmäßig auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen vom Auftragnehmer verursachte Schäden versichert ist. Der Auftragnehmer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat (z. B. Postweg, Serverproblem etc.). Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus seiner Meinung nach nicht eingehaltenen Terminzusagen Wandlungs- oder Minderungsansprüche abzuleiten. Das Recht auf Kündigung des Vertrages im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Bei elektronischer Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kann ein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleist werden, da nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.
Das Honorar für die Übersetzung wird unmittelbar nach deren Fertigstellung berechnet. Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Zu zahlen ist jeweils der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ohne Abzug per Banküberweisung oder bar. Bei über einen längeren Zeitraum laufenden Aufträgen können Teilrechnungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt gestellt werden, die unabhängig von vorausgegangenen oder künftigen Rechnungen für den gleichen Auftrag zu den oben genannten Terminen zahlbar sind. In besonderen Fällen, z. B. Erstbestellungen durch unbekannte Auftraggeber ohne Hinweis ausreichender Bonität, sind andere Zahlungsbedingungen anwendbar, wie z. B. Vorauskasse oder Nachnahme. Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen inklusive Leerzeichen. Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Zum Honorar kommen noch eventuelle Nebenkosten wie z. B. Post- und Telefongebühren, Fahrtkosten, Übernachtungen, Fotokopien, Beglaubigungen etc., sowie die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) hinzu. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und - entschädigungsgesetz - JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Valuta vereinbart ist. Alle genannten Preise sind im kaufmännischen Verkehr Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Im nicht kaufmännischen Verkehr ist die Mehrwertsteuer (gesondert aufgeführt) im Endpreis enthalten.
Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung. Der Übersetzer behält das Urheberrecht an der Übersetzung.
Außer aus einem anderen wichtigen Grund kann ein bestehender Vertrag von Auftragnehmer durch fristlose Kündigung beendet werden, wenn aufgrund von Zahlungsverzug oder anderen Umständen (§ 626 BGB) zu befürchten ist, dass unser Honoraranspruch durch den Auftraggeber nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig befriedigt wird. Einer besonderen Form der Kündigung bedarf es hierbei nicht. Irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer können nicht geltend gemacht werden. Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist dieser in jedem Fall verpflichtet, den bis zum Vertragsende aufgrund von Arbeitsaufwand entstandenen Honoraranspruch des Auftragnehmers zu erfüllen. Maßgebend für den Aufwand sind dann ausschließlich die Aufzeichnungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, ob und in welcher Höhe ein Schaden nicht entstanden ist.
Für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail, DFÜ (Modem) oder jegliche andere Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber aus den zwischen diesen geschlossenen Verträgen ist München, sofern der Auftraggeber ein Kaufmann ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - egal, aus welchem Grunde - ganz oder teilweise, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächste kommende gültige Bestimmung als vereinbart.
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